Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird ab Januar 2023 in Deutschland Pflicht, um die Firmen bei der Verwaltung von Krankmeldungen zu entlasten. Es wird jedoch erwartet, dass der Übergang zu diesem digitalen System zunächst zu Problemen führen wird.
Unternehmen sind nicht gut auf die Umstellung vorbereitet und es gibt noch Unklarheiten darüber, wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in der Praxis umgesetzt werden soll.
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Informationen zum Thema Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es bei den Neuheiten-Info-Tagen 2023 lexware lohn+gehalt.
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Zusätzlich gibt es Herausforderungen bei der Erhebung der eAU durch Ärzte und der Verarbeitung der Daten bei den Krankenkassen. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich bereits jetzt auf mögliche Verzögerungen und Schwierigkeiten vorbereiten, um das drohende Chaos zu minimieren.
Die eAU gilt nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und nicht für Privatversicherte.
Arbeitnehmer müssen ihre Krankmeldung nicht mehr selbst vorlegen, sondern der Arbeitgeber kann sie bei der Krankenkasse abrufen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss von Ärzten elektronisch erstellt und an die Krankenkasse gesendet werden.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen und in Notfällen, in denen eine AU in Papierform weiterhin akzeptiert wird.
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