Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges lassen die Inflation in Europa und Deutschland in die Höhe steigen. Steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten belasten zusätzlich. Die Bundesregierung beschloss zur Entlastung der Bürger ein Maßnahmenpaket. Mit der Lohnabrechnung für September 2022 erfolgt jetzt die Auszahlung der Energiepauschale von 300 Euro.
Im März beschloss der Koalitionsausschuss am 23. März 2022 ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit hohen Energiekosten. Die Energiepauschale, als Teil des Paketes, wird nun mit dem Lohn für September ausgezahlt.
Alle Arbeitnehmer im ersten Arbeitsverhältnis erhalten mit der Entgeltabrechnung für September die zu versteuernde Energiepauschale vom Arbeitgeber, auch Minijobber und Teilzeitkräfte. Das jeweils erste Arbeitsverhältnis ist entscheidend.
Wichtig:
- Die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuer. Es besteht eine Abgabepflicht der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022.
- Wer zum Stichtag 01.09.2022 kein aktives Arbeitsverhältnis hat, muss auf die Steuererklärung 2022 warten.
- Die Pauschale ist zwar nicht steuer-, aber sozialversicherungsfrei.
Wie bekommt der Arbeitgeber die Energiepreispauschale?
Der Arbeitgeber erhält die Energiepreispauschale über die Lohnsteueranmeldung für den August 2022.
Umsetzung in lexware lohn + gehalt Lexware arbeitet derzeit an der Umsetzung und wird das Thema gesetzeskonform umsetzen. Mit dem Update der Lohnprogramme im Juli oder August wird dieses Thema sicher umgesetzt.
Warten Sie auf jeden Fall bis das Update erscheint.
Unser Hinweis für Arbeitgeber:
Die Akademie des Mittelstands w.W. bietet einen Kurs zum Thema: Energiepauschale an Arbeitnehmer an. Sie erhalten im Kurs umfassende Informationen zu Voraussetzungen für die Auszahlung, die Anwendung bei Minijobbern und Azubis und zum Ablauf der Entnahme der Pauschale aus der einzubehaltenden Lohnsteuer.
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