Zum Ausgleich der gestiegenen Energiekosten wurde den Bürgern 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt. Wegen der Besteuerung kam jedoch deutlich weniger Geld bei vielen Menschen an. Das Finanzgericht Münster prüft jetzt die Rechtmäßigkeit der Besteuerung.
Die Bundesregierung reagierte 2022 mit der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auf die gestiegenen Energiepreise. Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgte für erwerbstätige Personen zum 01. September 2022 in vielen Fällen automatisch über das Septembergehalt.
Die Pauschale unterlag dabei der Einkommenssteuer. Entsprechend dem persönlichen Steuersatz kamen unterschiedliche Netto-Beträge bei den Empfängern an.
Die Rechtmäßigkeit der Besteuerung ist aktuell Gegenstand eines Musterverfahrens vor Gericht.
Prüfung der Energiepreispauschale vor Gericht
Das Portal Steuertipps.de erläutert, dass die Pauschale bei Arbeitnehmern als “Einkunft aus nicht-selbstständiger Tätigkeit” ausgewiesen wurde. Allerdings erfolgte die Zahlung nicht als Lohn für geleistete Arbeit wie es das Einkommenssteuergesetz (EstG) vorsieht. Aus diesem Grund ist es unklar, ob die Besteuerung der Energiepreispauschale zulässig war.
Das Finanzgericht Münster beschäftigt sich in einem Musterverfahren (Aktenzeichen 14 K 1425/23) mit der Rechtmäßigkeit. Von der Entscheidung des Gerichts hängt ab, ob Empfänger der Pauschale nachträglich profitieren und potenziell Geld zurückerhalten.
Steuertipps.de rät den Bürgern, Einspruch gegen den Steuerbescheid für 2022 einzulegen. Dazu stellt CHIP.de eine kostenlose Vorlage zur Verfügung. Das Musterverfahren sollte in der Begründung erwähnt werden.
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