Zum Ausgleich der hohen Inflation in Deutschland hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie geschaffen.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2024 einen Betrag in Höhe von maximal 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen. Der Betrag kann in einer Summe oder auf den Zeitraum aufgeteilt ausgezahlt werden.
Bei der Gewährung dieser Leistung gibt es bestimmte Voraussetzungen zu beachten.
In dem Online-Selbstlernkurs der Akademie des Mittelstands w.V. erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu den Voraussetzungen, die für die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfüllt sein müssen. Die Abrechnung der Prämie in Lexware lohn+gehalt wird ausführlich gezeigt.
Online-Selbstlernkurs* direkt für 19,99 Euro inkl. Ust. buchen
*Sie haben die Möglichkeit, diesen Kurs als Praxis- oder Theoriekurs buchen. Der Praxiskurs beinhaltet die Umsetzung in Lexware. Im Theoriekurs wird das Thema Inflationsausgleichsprämie besprochen.