Bis zum 31.03.2023 muss die Abgabe der Entgeltmeldungen für 2022 an die Künstlersozialkasse erfolgen. Sind auch Sie als Unternehmer verpflichtet Beiträge an die Künstlersozialkasse zu leisten?
Die Künstlersozialversicherung ist die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten. Die Versicherten zahlen ungefähr die Hälfte der Beiträge selbst. Die andere Hälfte besteht aus der sogenannten Künstlersozialabgabe.
Künstlersozialabgabe zahlen nicht nur Künstler und Publizisten, sondern z.B. auch Kreative wie Webdesigner und alle, die Werbung oder Verpackungen gestalten oder Honorare an Influencer zahlen.
Wichtig für Sie als Auftraggeber: Möglicherweise sind Sie verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu zahlen! Wie Sie feststellen, ob Sie beitragspflichtig sind oder nicht, können Sie prüfen lassen, indem Sie den Anmelde- und Erhebungsbogen bei der Künstlersozialkasse einreichen.
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